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Begriffe und Erklärungen aus dem Bereich der Schützenvereine

Das Schützenwesen

Der Schützenverein (auch Sportschützenverein oder Schützenbruderschaft) in seiner heutigen Form entstand im frühen 19. Jahrhundert im Gefolge der napoleonischen Kriege. Ihre Ursprünge haben sie jedoch in mittelalterlichen Städten (vgl. Geschichte der Nürnberger Schützengesellschaften). Die Mitglieder bestanden zunächst vielfach aus Kriegsveteranen, nicht zuletzt der bisherigen freiwilligen Heeresverbände wie z. B. des Lützowschen Freikorps. Neben gesellschaftlichen und sozialen Aspekten kamen den Schützenvereinen lange Zeit auch genuin politische Funktionen zu. Im Vormärz (1815 - 1848) wurden die Schützenvereine zu wesentlichen Trägern nationaldemokratischer Opposition gegenüber der partikularstaatlichen Fürstenherrschaft und blieben dies bis weit in die Gründerzeit hinein.

Mit ihrer Konzeption einer auf die deutsche Nation verpflichteten, intern nach demokratischen Prinzipien organisierten Bürgermiliz scheiterten sie jedoch am Erfolg der Bismarckschen „Revolution von oben“. Zugleich bekamen sie Konkurrenz durch die Kriegervereine, die sich schließlich im Kyffhäuserverband zusammen schlossen und für lange Zeit wesentlich erfolgreicher den „Militarismus der kleinen Leute“ (Thomas Rohkrämer) zu organisieren verstanden. Durch eine Adaption dieses neuen Reichsnationalismus vermochten die Schützenvereine jedoch zu überleben, wenngleich ihre genuin politische Funktion immer mehr in den Hintergrund trat.

Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Sturz der Monarchie kamen in Deutschland grundlegend neue Formen radikaler Wehrverbände auf, von denen die SA der NSDAP nur die schließlich erfolgreichste war und die die Jugendkultur der Weimarer Republik wesentlich mitprägten. Sie zu adaptieren gelang den Schützenvereinen nur noch sehr bedingt, standen die demokratischen Implikationen des tradierten Vormärz-Nationalismus doch oft in allzu großem Widerspruch zu der autoritären, nach dem „Führerprinzip“ organisierten Struktur der meisten Wehrverbände. Wo dies und die 1933 daraus resultierende Selbstgleichschaltung gegenüber dem NS-Regime misslang, da wurden die Schützenvereine zunehmend marginalisiert und schließlich vielfach auch ganz verboten. Ländliche Gegenden mit ihrer noch stärker vorhandenen paternalistisch-konservativen politischen Kultur avancierten zum Refugium der Schützenvereine - ein Trend, der sich auch in der Bundesrepublik nicht mehr umkehren ließ.

Nach der bedingungslosen Kapitulation der Wehrmacht verboten die Alliierten die Schützenvereine als uniformierte Waffenträger zunächst ganz. Erst Anfang der 1950er-Jahre wurden sie in der alten Bundesrepublik wieder zugelassen. In der DDR blieben sie untersagt. Waffen in den Händen demokratisch selbstbestimmter, paramilitärisch auftretender Vereinigungen waren inkompatibel mit den Grundsätzen des SED-Regimes. In den „neuen“ Bundesländern musste deshalb nach der Wiedervereinigung ein kompletter Neuaufbau erfolgen, der bis heute eine wesentlich schwächere Organisations- und Mitgliederstruktur bedingt als in den meisten „alten“ Bundesländern. Doch auch dort konnte nach dem Zweiten Weltkrieg nicht mehr nahtlos an alte Traditionen angeknüpft werden. Die Diskreditierung jedweder Form von Nationalismus war dafür nach 1945 einfach zu stark. Hinzu kam mit dem politisch-gesellschaftlichen Umbruch der 1968er-Bewegung auch die Problematisierung des traditionellen militärischen Habitus der Schützenvereine.

In der Konsequenz entwickelten sich die Schützenvereine zunehmend auch zu Sportvereinen. Der Deutsche Schützenbund organisierte sich erfolgreich in den entsprechenden internationalen Dachverbänden und avancierte zur sicheren „Medaillenbank“ bei Olympischen Spielen. Außerdem übernahm er maßgeblich die Ermöglichung und Beaufsichtigung eines geregelten sportlichen Schießbetriebes nach dem Waffengesetz.

Einzelne Schützenvereine sind in Deutschland zusammengefasst in Kreisverbänden. Die Kreisverbände sind zusammengefasst in insgesamt zwanzig Landesverbände, diese wiederum im Deutschen Schützenbund. In Bayern gibt es als Ebene zwischen den Kreisverbänden und dem Landesverband darüber hinaus noch die Gaue, in anderen Landesverbänden wie z.B. dem von Hamburg und Umgebung auch Regionalverbände.

Schützenvereine, die Mannschaften oder Einzelschützen zu offiziellen Wettkämpfen nach dem Reglement des Deutschen Schützenbundes melden wollen, müssen als gemeinnütziger Verein (e. V.) im Vereinsregister eingetragen sein. Das Schützenwesen, das neben dem Gewehr- und Pistolenschießen auch das Vorderlader- und Armbrustschießen, den Bogensport, das Schießen mit der Schnellfeuerpistole und den Sommerbiathlon umfasst, ist in der Sportordnung des Deutschen Schützenbundes geregelt. Traditionsveranstaltungen wie Schützenfeste werden von den Satzungen der jeweiligen Schützenvereine geregelt. Daneben gelten selbstverständlich die Bestimmungen des Waffengesetzes und der Waffenverordnung sowie als Nebenrecht die Bestimmungen des Kriegswaffenkontrollgesetzes und des Sprengstoffgesetzes, außerdem die gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen.



 

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